Betriebsgrößenklassifikation

Betriebsgrößenklassifikation
Einteilung der steuerlichen Betriebe für die  Außenprüfung.
- 1. Rechtsgrundlage: BMF-Schreiben vom 19.8.2003 (BStBl I 403) gemäß § 3 BpO 2000.
- 2. Abgrenzungsmerkmale: Vgl. Tabelle „Abgrenzungsmerkmale (Merkmale für den Stichtag 1.1.2004)“.
– (3.) Bedeutung: Die Zuordnung entscheidet v.a. über den zeitlichen Umfang der Außenprüfung. Großbetriebe werden zeitlich lückenlos geprüft, d.h. ein Prüfungszeitraum schließt an den vorangehenden an. Für die übrigen Betriebe soll der Prüfungszeitraum i.d.R. nicht über drei Besteuerungszeiträume zurückreichen (§§ 3, 4 BpO 2000).

Lexikon der Economics. 2013.

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